Aufgaben in PJ & Famulatur

In der Approbationsordnung sind die Aufgaben für Studierende leider nicht eindeutig geregelt, weswegen sich Studierende während des PJs und der Famulatur in einer rechtlichen Grauzone befinden. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Verantwortung und Aufsichtspflicht liegt bei der delegierenden Ärztin/dem delegierenden Arzt.

Dies umfasst auch die Qualifikation von Studierenden korrekt einzuordnen und bei der Ausführung von delegierten Aufgaben in Rufweite zu sein. Bei einigen ärztlichen Aufgaben wie der Kreuzprobe oder das Anhängen von Blutkonserven besteht sogar direkte Aufsichtspflicht. Das Übertragen von Aufgaben kann grundsätzlich nur persönlich erfolgen.

Wenn der Einzelfall keine ärztliche Durchführung erfordert und die Studierenden ausreichend qualifiziert sind gelten unter anderem folgende Aufgaben als grundsätzlich delegationsfähig:

  • Anamnesevorbereitung mit anschließender Überprüfung im ärztlichen Gespräch

  • Aufklärung (in Anwesenheit der Ärztin/des Arztes)

  • Blutentnahmen (venös und kapillär, nach Anleitung auch arteriell)

  • Dauerkatheterwechsel

  • Durchführung von EKG, Lungenfunktion, Ton- und Sprachaudiometrie oder ähnlichen Messverfahren (die Befundung obliegt ärztlicher Durchführung/Prüfung)

  • Impfungen

  • I.v.-Injektion (delegierende Person in Rufweite; erstmalige i.v. Injektion eines Medikamentes ist nicht delegierbar)

  • Infusion (delegierende Person in Rufweite)

  • Intramuskuläre Injektionen

  • Pricktest (delegierende Person in Rufweite)

  • Subkutane Injektionen

  • Versorgung unkomplizierter Wunden

  • Versorgung komplizierter Wunden, wenn eine regelmäßige ärztliche Kontrolle erfolgt

  • Zweite oder Dritte Assistenz bei Operationen

  • Invasive Maßnahmen wie zum Beispiel Aszites- oder Pleurapunktion: Assistenz und Durchführung unter Aufsicht

Als grundsätzlich nicht delegationsfähig gelten unter anderem:

  • Arzneimittelverschreibung

  • Unterzeichnung von Unterlagen (Unterschrift ist rechtlich nicht bindend)

  • Anamnese (ggf. Prüfung der Anamnesevorbereitung)

  • Angehörigengespräche

  • Aufklärung (delegationsfähig nur unter ärztlicher Aufsicht)

  • Begutachtung

  • Beratung

  • Beurteilung von komplizierten Wunden, alleiniges Wundmanagement

  • Diagnosestellung

  • Indikationsstellung

  • invasive Therapien

  • Kommunikation mit anderen ärztlichen Fachdisziplinen

  • Konsilmanagement, inklusive Arztbriefe (Vorbereitung & Prüfung delegationsfähig)

  • Management von auftretenden Komplikationen

  • Therapieentscheidung

  • Therapie mit Körperersatzstoffen, Hormonen etc.

  • Transfusionen (Abnahme von Kreuzblut, Durchführen der Kreuzprobe, Anhängen von Erythrozytenkonzentraten nur unter direkter ärztlicher Aufsicht!)

  • Untersuchung von Patient:innen einschließlich invasiver diagnostischer Maßnahmen (körperliche Untersuchungen durch Studierende müssen von ärztlicher Seite überprüft werden)

  • Operationen

  • Versorgung von Thoraxdrainagen

  • Zentralvenöse Zugänge legen

 

Haftungshinweise:

Sollte während deines PJs oder deiner Famulatur ein Schadensfall auftreten, haftet dafür die delegierende Ärztin/der delegierende Arzt. Diese müssen sich Patient:innen gegenüber nicht nur für eigene Behandlungsfehler, sondern auch für Pflichtverletzungen der ordnungsgemäßen Auswahl von delegierten Aufgaben an Studierende sowie deren Anleitung und Überwachung, verantworten. Falls etwas passiert, wird also meistens der Krankenhausträger oder die ausbildende Ärztin/der ausbildende Arzt verklagt. Wenn du im Krankenhaus angestellt bist oder innerhalb des PJs/der Famulatur dort arbeitest, hat das Krankenhaus meist eine Versicherung für dich mit abgeschlossen, was jedoch vor Arbeitsbeginn überprüft werden sollte.

Zusätzlich solltest du in jedem Fall eine private sowie berufliche Haftpflichtversicherung abschließen, welche Schadensersatz bei von dir verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet. Grundsätzlich haftet sie immer dann, wenn der Geschädigte einen gesetzlichen Haftungsanspruch hat. Hierbei gibt es diverse Anbieter und viele verschiedene Tarife, welche sich unter anderem nach folgenden Kriterien differenzieren lassen: Private und/oder berufliche Haftpflichtversicherung; Single-/Familienversicherung; öffentlicher Dienst; Versicherungssumme. (Tipp: Einen ersten Überblick kannst du dir durch einen Vergleichsrechner im Internet verschaffen.)

Haftpflichtversicherung für Studierende werden oft kostenlos angeboten (CAVE: Bedingungen von Finanzberatungs-Paketen genau lesen). Gängige Pakete aus privater- und beruflicher Haftpflichtversicherung zur Assistenzarztzeit liegen bei ca. 60€/Jahr.

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