AMBOSS ist als Nachschlagewerk von Medizinern für Mediziner entwickelt worden und bestimmte Inhalte, u.a. die Handelsnamen von Medikamenten im Zusammenhang mit Therapieempfehlungen, dürfen nur medizinischen Fachkreisen zur Verfügung gestellt werden. AMBOSS ist jedoch ebenfalls für Nicht-Angehörige der Heilberufe verfügbar, diese Inhalte sind dann einfach ausgeblendet. AMBOSS ist auch ohne diese rechtlich geschützten Inhalte sehr umfangreich nutzbar!
Nachdem du uns eine Bescheinigung (z.B. Approbation oder Immatrikulationsbescheinigung) an nachweis@amboss.com geschickt hast, der deine Zugehörigkeit zu einem Heilberuf der Bereiche Medizin, Zahnmedizin, Pflege, Psychologie oder Pharmazie belegt*, kannst du den entsprechenden Haken in deinem Account -> Beruf & Studium setzen und durch "Speichern" bestätigen.
(* Nach einer Gesetzesänderung des Notfallsanitätergesetz - NotSanG und und Anpassung des § 2a Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter wird die genannte Berufsgruppe ebenfalls zu den Heilberufen gezählt und AMBOSS kann nach dem Einsenden eines entsprechenden Nachweises ebenfalls ohne Einschränkungen verwendet werden.)